Aber weiterhin Fahrtausfälle im Frankfurter Nahverkehr
Eine gute Nachricht für die Nutzerinnen und Nutzer der Buslinien 31 und 79: Sie werden ab Montag, 12. Dezember 2022, wieder planmäßig verkehren. Das teilt die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ mit. Die beiden Linien, die im Gebiet des Frankfurter Osthafens (Linie 31) und im Lyoner Quartier, der früheren Bürostadt Niederrad (Linie 79), verkehren, waren seit mehreren Wochen wegen des erhöhten Krankenstandes des Fahrpersonals bei den Verkehrsunternehmen eingestellt.
Die beiden Straßenbahnlinien 14 und 15 werden jedoch leider weiterhin nur eingeschränkt verkehren. Nachdem sie in dieser Woche wegen Bauarbeiten durch die Linie 18 ersetzt wurde, wird die Linie 14 ab Freitag wieder mit zwei Pendelzügen (nur) zwischen Zoo und Bornheim Ernst-May-Platz unterwegs sein. Die Straßenbahnlinie 15 verkehrt weiterhin nachmittags nicht zwischen Südbahnhof und Offenbach Stadtgrenze.
Das Angebot dieser Linien ist gezielt eingeschränkt worden, weil es vertretbare Alternativen zu ihnen gibt und um so den Fahrgästen ein möglichst verlässliches Angebot auf den anderen Linien bieten zu können.
traffiQ und die Verkehrsunternehmen gehen zurzeit davon aus, dass diese Einschränkungen auch in den kommenden Wochen bestehen bleiben.
Bitte vor Fahrtantritt informieren
traffiQ empfiehlt den Fahrgästen, sich vor Fahrtantritt über ihr aktuelles Fahrtenangebot in der RMV-App, auf www.rmv-frankfurt.de oder am RMV-Servicetelefon (069 24 24 80 24) zu informieren. Die planbar ausfallenden Fahrten sind aus der Fahrplanauskunft herausgenommen. Es muss jedoch auch auf anderen Linien mit kurzfristigen Fahrtausfällen gerechnet werden. traffiQ und die Verkehrsunternehmen bitten ihre Fahrgäste um Verständnis.
Maskenpflicht in Bahn und Bus beachten
Angesichts der zunehmenden Krankheitswelle weist traffiQ Fahrgäste nachdrücklich darauf hin, dass in Bahnen und Bussen in Hessen unverändert die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht. Empfohlen werden Masken des Standards FFP2 oder vergleichbar. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.