traffiQ weist zum Schulanfang auf bestehende Regelung hin
Die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2) oder einer medizinischen Maske gilt auch weiterhin während der gesamten Fahrt in den Bussen und Bahnen. Die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ nimmt den Schulbeginn und die damit wieder steigenden Fahrgastzahlen zum Anlass, erneut auf diese Regelung hinzuweisen. Wer ohne korrekt getragene Maske – Mund und Nase müssen bedeckt sein! – mit Bahn und Bus fährt, muss mit einer Vertragsstrafe von 50 Euro oder sogar mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen. Befreit sind nach wie vor Kinder unter sechs Jahren, Fahrgäste mit entsprechendem Attest sowie gehörlose und schwerhörige Fahrgäste sowie ihre Begleitpersonen. In den Stationen und Haltestellen ist die Maskenpflicht keine Pflicht mehr.
Das Tragen von Masken in den öffentlichen Verkehrsmitteln hat sich als guter Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bewährt. Während in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens auf Freiwilligkeit gesetzt wird, ist die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr durch die Coronavirus-Verordnung des Landes Hessen weiterhin vorgeschrieben und nicht nur eine Empfehlung – ähnlich wie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen.
„Es gibt bei manchen Fahrgästen eine gewisse Verunsicherung, ob man in Bussen und Bahnen noch eine Maske tragen muss. So ist es aber nach wie vor!“, erklärt Klaus Linek, Pressesprecher der städtischen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ. „Mehrere Studien haben gezeigt, dass der ÖPNV durch regelmäßigen Luftaustausch an den Haltestellen, durch die Klimaanlagen, aber auch und gerade durch das Tragen der Maske sicher ist. Die Maske ist nach wie vor eine sehr einfache Möglichkeit, um sich vor Infektionen mit dem Coronavirus zu schützen.“