Über 2.500 der vergünstigten CleverCards Frankfurt mehr als bisher sind voraussichtlich bis zum Jahresende 2011 in Frankfurt am Main verkauft worden. „Diese Bilanz übertrifft unsere anfänglichen Prognosen“, freut sich Verkehrsdezernent Stefan Majer. „Mit der Ermäßigung um 100 Euro ist es uns gelungen, noch mehr Schülerinnen, Schüler und Auszubildende für Busse und Bahnen zu gewinnen“.
Im letzten Schuljahr wurden in Frankfurt am Main insgesamt rund 6.000 CleverCards verkauft, davon 5.500 für das Stadtgebiet Frankfurt. „Eine Zunahme um weit mehr als ein Drittel schon binnen des ersten halben Jahres ist ein schöner Erfolg, der weiter hoffen lässt“, stellt Dr. Hans-Jörg v. Berlepsch, Geschäftsführer von traffiQ, fest.
Die Zahlen geben einen ersten Trend wieder, der auf den Verkaufsergebnissen an den TicketCentern der VGF basiert. Die Verkaufszahlen der Deutschen Bahn liegen noch nicht vor. Auch lassen sich zurzeit noch keine Aussagen treffen, wie viele Schülerinnen, Schüler und Auszubildende tatsächlich Neukunden sind oder ob sie bislang andere Fahrkarten genutzt haben, also vom Gelegenheits- zum Stammkunden geworden sind. Ab etwa 2.000 zusätzlichen CleverCard-Kunden, so die Prognose von traffiQ, würden die Kosten, die durch die Vergünstigung entstehen, durch zusätzliche Einnahmen wieder ausgeglichen.
„Mit der vergünstigten CleverCard gewinnen wir Kinder und Jugendliche als Stammkunden von Bussen und Bahnen“, meint Stadtrat Stefan Majer: „Das ist ein langfristig wirkender Beitrag für eine nachhaltige Mobilitätskultur und damit für unsere lebenswerte Stadt.“
Über die CleverCard Frankfurt
Die CleverCard Frankfurt, so heißt die seit 1. Juli 2011 um 100 Euro ermäßigte Zeitkarte für Schüler und Auszubildende, kann überall dort in Frankfurt erworben werden, wo es die CleverCard bisher schon gab: In der Mobilitätszentrale „Verkehrsinsel“ sowie an den VGF- und DB-Verkaufsstellen. Es gibt sie für all diejenigen, die in Frankfurt ihren Wohnsitz haben und dort zur Schule oder zu ihrem Ausbildungsplatz fahren. Für den Erwerb ist eine Bestätigung der Schule oder der Ausbildungsstätte auf dem Bestellschein notwendig. Unter 15 Jahren genügt ein einfacher Altersnachweis.